Bitte beachten

Organisatorisches

Die Abholerklärungen

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Abholerklärungen für die Kinder regelmäßig aktualisieren. Die erste Version wurde mit dem Schulvertrag verschickt.

Mitteilungen / Anrufen

Sie können bis 12:00 Uhr eine kurze Mail (ladendorff@innerestadt.de) schicken, damit Informationen für den Tag zum Hortteam gelangen.

Über unser Hort- Mobiltelefon können Sie uns ab 13:00 erreichen, auf dem Lindenspielplatz, in den Räumen im Schulterblatt, auf dem Schulhof, auf dem Baui oder in den Ferien auf einem Ausflug.

"Schulhofhandy"    0157-32047173

Anmeldung Ferien/ Reisen/ Mensamax

Die Anmeldung für die Ferien wird über Mensamax gemacht. Über ihre Zugangsdaten können sie unter "Betreuungsangebote" die Kinder bis 14 Tage vor den Ferien anmelden.

Ansprechpartnerin für Zugangsdaten ist Frau Zimmermann (zimmermann@innerestadt.de). Sie ist von Montags bis Mittwochs zu erreichen und kann angeschrieben werden.

Hortgutscheine/ Kündigungsfristen

Die Hortgutscheine können bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration/ Abteilung Kita und Kindertagespflege bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres beantragt werden.

Sie benötigen hierfür die Bestätigung der Schule, dass wir keine Ganztagsschule sind. Diese wird mit den Schulverträgen versandt oder kann im Sekretariat abgeholt werden.

Sie können dann zwischen 2 (H2) und 3 ( H3) Stunden wählen. Darüber wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Sollten sie Änderungen wünschen, oder Kündigen wollen, so bedenken sie bitte stets unsere Kündigungsfristen von 3 Monaten. Bei Vertagsänderungen müssen diese ebenso verschriftlicht werden und rechtzeitig angefragt werden. Kurzfristige Lösungen müssen immer mit der Hortleitung besprochen werden.

Der Hortbetreuungsvertrag wird mit Ihnen unabhängig vom Schulvertag geschlossen. Bitte denken Sie daran beim Schulplatzwechsel. Wir haben eine Kündigungsfrist und die Behörde zahlt ab dem Tag des Schulwechsels keine Hortbeiträge mehr. Sie müssten dann den Gesamtteil tragen. Ab dem 14. Geburtstag besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Hortgutschein. Sie müssen hier daher nicht extra kündigen.

Wichtig bei Geburt/ Geschwisterkind: Sollte ein Geschwisterkind geboren werden, so verfällt für eine Zeit der Anspruch auf einen Hortguschein für das ältere Kind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig: Sie müssten dann den bestehenden Vertrag kündigen, damit keine weiteren Kosten (Gesamtkosten mit Behördenanteil) für Sie entstehen.

Elternverteter

Die Elternvertreter der Klassen sind auch Ansprechpartner für den Hort. In der Elternverteterkonferenz (EVK) ist ein/e Sprecher*in für Hortfragen gewählt. Diese ist in regelmäßigem Austausch mit der Hortleitung und es können alle Belange besprochen werden.

Kontakte

Die Hortleitung:

Shunya Ladendorff

Telefonisch am Vormittag unter: 040-55775239
 

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